Dienstag, 14. Oktober 2008

Krankenversicherungsbeiträge bald voll steuerlich absetzbar??!!

Wird ein Märchen, in dem bekannter maßen das Gute siegt, wirklich war?????????
Ich habe mich mit dieser Problematik etwas eingehender beschäftigt.
Hintergrund dieser Meldung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG), weil ein Rechtsanwalt, der für das Jahr 1997 32.000 DM Krankenversicherungsbeiträge für sich, seine Ehefrau und 6 Kinder zahlte und diese als Vorsorgeaufwendungen geltend machen wollte. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde das vom zuständigen Finanzamt abgelehnt und nur zu einem kleinen Teil anerkannt.
Nach Auffassung des BFH müssen „existenznotwendige Aufwendungen des Steuerpflichtigen steuerlich verschont werden“. Die Beiträge zur Krankenversicherung gehörten unbedingt dazu, sofern es sich nicht um teure Zusatzversicherungen, wie etwa zur Behandlung durch den Chefarzt handle. Schließlich könnten sich Steuerpflichtige der Vorsorge in Form einer Krankenversicherung nicht entziehen, betonten die Richter. Vor allem Familien werden durch die bisherigen Regelungen benachteiligt. Das sei unvereinbar mit dem Grundgesetz.
Nach 1997 wurden die Regeln abgeändert. Im Klartext heißt das, dass allein stehende Selbständige ihre Krankenkassenbeiträge derzeit bis zu 2.400 Euro als Sonderausgaben geltend machen, Verheiratete bis zu 4.800 Euro.
Was steckt konkret dahinter?!
Stichwort: Verletzung des Nettoprinzips!!
Das heißt, kein Steuerpflichtiger könne sich der Absicherung gegen Krankheit entziehen; dies entspreche auch den Wertungen des Sozialversicherungs- und Sozialhilferechts. Das verfassungsrechtlich subjektive Nettoprinzip gebiete aber, dass die existenznotwendigen Aufwendungen des Steuerpflichtigen steuerlich verschont werden. Daher seien die Beiträge zur Krankenversicherung, soweit sie einen Versicherungsschutz in dem von der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegebenen Umfang gewähren, zum Abzug zuzulassen.
Die Frist für die Änderungen läuft zum 01.01.2010 aus, bis dahin muss sich die Bundesregierung endgültig auf einen gemeinsamen Kurs geeinigt haben. Nun können sich neben den privat Versicherten auch Mitglieder der GKV auf Vergünstigungen einstellen. Wer sich also in der gesetzlichen Krankenversicherung noch als freiwillig Versicherter aufhält, kann durch die Änderung am Ende sogar einen 4-stelligen Betrag einsparen.
Sollte doch noch die Gerechtigkeit und menschliche Vernunft siegen? Ich glaube, das der Zeitpunkt schon wegen der verehrenden Finanzkrise längst überschritten ist. Ein Herr Steinbrück möchte diese Diskussion am liebsten verbieten, da ab 2010 Steuermindereinnahmen im einstelligen Milliarden-Bereich verursacht werden. Konkret ist die Rede von fünf Milliarden Euro.
Aber dafür wird unser "Finanzguru" wohl neue Steuereinnahmen erfinden - vielleicht die Atemsteuer ("der Umwelt zuliebe") nein - Spaß beiseite!!
Nachdem was ich gehört habe, sollen diese Verluste zum Beispiel durch Gelder aus dem Verkauf der CO2-Emissionen zweckentfremdet werden und nicht in den Umwelt- oder Klimaschutz fließen - auch eine tolle Lösung.
Es werden Milliarden Steuergeschenke an Banken vergeben, Finanzmanager werden mit hohen Abfindungen für Ihr fehlgeschlagenes Finanzgebaren belohnt und der normale Bürger, der weder ein Konto in Lichtenstein oder in einer anderen lukrativen Steueroase unterhält, erwartet, dass auch er mal an der Reihe ist.

1 Kommentar:

DKV Beratungs- und Servicecenter hat gesagt…

Der Wirtschaftsminister erklärte auf der heutigen Pressekonferenz (16.10.2008 - gesehen auf N24), dass die Beiträge zur Sozialversicherung nicht zum 01.01.2010 sondern schon in 2009 steuerlich absetzbar sind. Aufgrund des Stimmungstiefes in der Bevölkerung,hervorgehoben durch die Finanzkrise, will die Bundesregierung offenbar Schadensbegrenzung einleiten.